Mitgliedschaft
Um unserer Genossenschaft beizutreten ist die Zeichnung von mindestens 2 Geschäftsanteilen von jeweils 160,00 Euro erforderlich. Weiterhin ist ein einmaliges Eintrittsgeld von 25,00 Euro zu leisten. Über die Aufnahme in unsere Genossenschaft beschließt der Vorstand.
Ihre Geschäftsanteile bzw. das Auseinandersetzungsguthaben wird im Falle des Austritts aus der Genossenschaft an das Mitglied ausgezahlt. Alle weiteren Bedingungen hierzu und im Allgemeinen zu unserer Genossenschaft können Sie auch in unserer Satzung nachlesen.
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Vorstandssprechzeiten sowie gesonderte Fragen zur Heiz- und Betriebskostenabrechnung oder dem Mitgliederwesen bitte nur mit Terminvereinbarung!