Vermietung von Wohnungen
Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden. Je nach Größe der jeweiligen Wohnungen sind eine unterschiedliche Anzahl an Geschäftsanteilen zu erwerben. Diese Geschäftsanteile sind vor dem Beginn der Nutzung und vor Abschluss des Nutzungsvertrages einzuzahlen.
Damit erhalten Sie ein eigentumsähnliches Verhältnis zu Ihrer Wohnung. Im Grunde werden Sie Miteigentümer des gesamten Wohnungsbestandes und somit ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf ausgeschlossen. Wenn Sie mögen, wohnen Sie bei uns ein Leben lang. Allerdings haben Sie die üblichen Möglichkeiten, das Nutzungsverhältnis entsprechen den gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen.
Auch, wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Mitglied sind, können Sie sich jederzeit auf unsere freien Wohnungen bewerben. Wie dies geht, erfahren Sie in dieser Anleitung:
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Vorstandssprechzeiten sowie gesonderte Fragen zur Heiz- und Betriebskostenabrechnung oder dem Mitgliederwesen bitte nur mit Terminvereinbarung!